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Montag, 29 August 2016 14:39

Mieterinformation

Sehr geehrte Mieter der Wohnbau GmbH der Stadt Schlotheim,

die meisten Mieter haben Ihre Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2015 bereits erhalten. Bei deren Erstellung fiel uns bei einer Vielzahl von Mietern bei den Abrechnungen des Abfallwirtschaftsbetriebes eine erhöhte Anzahl von Zusatzentleerungen auf. Diese Zusatzentleerungen sind kostenpflichtig.

 Zwar sind die Entsorgungsvorschriften und die Preisgestaltung von Grund- und Zusatzentleerungen jedes Jahr der Abfallfibel zu entnehmen, jedoch sehen wir es als unsere Pflicht an, Sie diesbezüglich noch einmal zu informieren, um Sie künftig vor unnötig hohen Kosten zu bewahren.

Je nach Größe des Müllbehältnisses steht jedem Mieter eine unterschiedlich hohe Anzahl von Mindestentleerungen im Jahr zu. Wird die Restmülltonne über diese Mindestentleerungen zur Abholung bereitgestellt, so fallen zusätzliche Kosten für den Mieter an.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie nur volle Restmüllbehälter zur Abholung bereitstellen. Die Behältergröße und die Anzahl der Mindestentleerungen ist jeweils auf die Anzahl der im Haushalt lebenden (und bei uns gemeldeten Personen) abgestimmt und sollten für gewöhnlich im Jahr ausreichen. Sollten halbvolle Mülltonnen zur Abholung bereitgestellt werden, so wird dies wie eine gewöhnliche Entleerung berechnet. Sie sind somit als Mieter bei der Entsorgung ihres Restmülls selbst gefragt und sollten Menge und Häufigkeit der Entleerung im Auge behalten. In Liegenschaften, die über mehrere Restmülltonen verfügen, sollten die Mülltonnen durchgetauscht werden, um keine Mindestentleerungen verfallen zu lassen, da diese nicht auf andere Tonnen übertragbar sind.

Generell gilt: Müll vermeiden heißt Kosten sparen!

Abfallbibel 2016 zum PDF-Download

Gelesen 4734 mal Letzte Änderung am Dienstag, 30 August 2016 10:55